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DEIN BEITRAG. NACHVOLLZIEHBAR.

Was du zahlst.
Was daraus wird.

Vom Bruttogehalt bis zum Bundes- und Landeshaushalt: Entdecke deine
Steuern und Abgaben – und die Aufgaben dahinter.

MODELLZEITRAUMOktober 2026Hessen · Steuerklasse 1
DEINE ERFASSTE BELASTUNGModellrechnung
2.095,39 €/ Monat

41,91 % deines Bruttogehalts · inklusive Sozialbeiträgen

Steuern996,40 €
Sozialbeiträge1.087,50 €
CO₂-Modell11,49 €
✓ Berechnet mit versionierten Regeln · Quellen an jeder Position
DEIN MONAT IM DETAIL

Der Kassenzettel

▤
Oktober 2026 · HessenEUR / Monat
Bruttoeinkommen5.000,00 €

Steuern auf dein Einkommen 782,41 €

Lohnsteuer782,41 € +
Amtlicher Programmablauf

BMF-PAP 2026 · Monatsabrechnung · Steuerklasse 1

BMF: Maschineller Programmablaufplan 2026 (XML) ↗
Solidaritätszuschlag0,00 € +
Amtlicher Programmablauf

BMF-PAP 2026 · mit Kinderfreibeträgen und Freigrenze

§§ 3–4 SolzG: Freigrenze und Milderungszone ↗

Sozialversicherungen 1.087,50 €

Rentenversicherung465,00 € +
Krankenversicherung437,50 € +
Pflegeversicherung120,00 € +
Regelbasiert

min(Brutto; 5.812,50 €) × 2.4 %; Beschäftigungsland und Kinder berücksichtigt

BMG: Beitragssätze der Sozialversicherung ↗Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026 ↗
Arbeitslosenversicherung65,00 € +
Geschätztes Nettogehalt3.130,09 €

Lebensmittel & Gastronomie 38,81 €

MwSt. Lebensmittel26,17 € +
Kategorie-Annahme

400 € × 7 / 107

§ 12 UStG: Umsatzsteuersätze ↗
MwSt. Restaurant · Speisen7,85 € +
MwSt. Restaurant · Getränke4,79 € +
Kategorie-Annahme

30 € × 19 / 119

§ 12 UStG: Umsatzsteuersätze ↗

Sonstiger Konsum 79,83 €

MwSt. Sonstiger Konsum79,83 € +
Kategorie-Annahme

500 € × 19 / 119

§ 12 UStG: Umsatzsteuersätze ↗

Mobilität 106,84 €

MwSt. Kraftstoff22,99 € +
Regelbasiert

144.00 € × 19 / 119

§ 12 UStG: Umsatzsteuersätze ↗
Energiesteuer52,36 € +
Regelbasiert

80 l × .6545 €/l (Oktober 2026)

§ 2 EnergieStG: Kraftstoffsteuersätze ↗
CO₂-Bepreisung11,49 € +
Kfz-Steuer20,00 € +
Eingabe aus Bescheid

240 € Jahresbescheid ÷ 12

Zoll: Kraftfahrzeugsteuer ↗

Wohnen & Energie 0,00 €

MwSt. Strom0,00 € +
Rechnungskategorie

0 € × 19 / 119

§ 12 UStG: Umsatzsteuersätze ↗
MwSt. Heizgas0,00 € +
Rechnungskategorie

0 € × 19 / 119

§ 12 UStG: Umsatzsteuersätze ↗
MwSt. Leitungswasser0,00 € +

Telefon & Internet 0,00 €

MwSt. Telefon / Mobilfunk0,00 € +
Rechnungskategorie

0 € × 19 / 119

§ 12 UStG: Umsatzsteuersätze ↗
MwSt. Internet0,00 € +
Rechnungskategorie

0 € × 19 / 119

§ 12 UStG: Umsatzsteuersätze ↗
Erfasste Belastung2.095,39 €

CO₂-Korridor: 10,53 €–12,45 €. Kfz-Steuer aus dem Jahresbescheid auf einen Monat verteilt.

Netto, Ausgaben & Arbeitgeberseite
Erfasste Bruttoausgaben inkl. Kfz-Steuer1.214,00 €
Davon Wohnen & Kommunikation0,00 €
Davon Abwasser/Müll · nicht als Steuer klassifiziert0,00 €
Netto nach diesen Ausgaben1.916,09 €
Arbeitgeberbeiträge · separat1.057,50 €

Keine erneute Subtraktion der im Konsum enthaltenen Steuern. Arbeitgeberbeiträge ohne Umlagen und Unfallversicherung; nicht in deiner Belastung enthalten.

Reproduzierbar · DE_2026_10_PAP_V4
OFFENE ZAHLEN. OFFENE ANNAHMEN.

Ein Modell, das sich
in die Karten schauen lässt.

Jede Zahl hat einen Rechenweg. Jede Haushaltsstelle eine Quelle. Und jede Vereinfachung einen Hinweis.

Lohnsteuer nach BMF-PAP

Lohnsteuer und Soli: amtlicher BMF-PAP 2026 für laufenden Monatslohn; keine Jahresveranlagung oder zertifizierte Lohnabrechnung.

Unterstützte Profile

Unterstützt: regulärer, voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn über 2.000 € mit GKV. Keine Mini-/Midijobs, PKV, Versorgungsbezüge, Sonderzahlungen oder abweichende Versicherungspflicht. Mehrere Beschäftigungen werden nicht sozialversicherungsrechtlich zusammengerechnet.

Empfänger & Finanzausgleich

Umsatzsteuerverteilung: August 2026 als Proxy (48,5 / 48,3 / 3,2 %). Länder- und Gemeindeanteile sind Ebenenanteile, keine nachgewiesenen Einnahmen des gewählten Landes oder der Wohnortgemeinde.

CO₂-Annahmen

CO₂: vollständig fossiler Kraftstoff und vollständige Kostenweitergabe unterstellt. Biokraftstoffanteile unberücksichtigt. Korridor 55–65 €/t; separat, außerhalb der Kernhaushaltsverteilung.

Was die Verwendung bedeutet

Bundesverwendung: proportionaler Anteil am Soll-Kernhaushalt, keine Zweckbindung. Kreditfinanzierung und sonstige Einnahmen sind im Ausgabenprofil enthalten. Sondervermögen werden nicht zusätzlich verteilt. Alle Kernhaushaltstitel sind anhand amtlicher Funktionen zugeordnet; negative Ansätze und Globalposten bleiben sichtbar.

Konsum ohne Doppelzählung

Lebensmittel pauschal 7 %, sonstiger Konsum 19 %. Kraftstoff bitte nicht zusätzlich im sonstigen Konsum erfassen. Enthaltene Steuern werden nicht erneut vom Netto abgezogen.

Land als Ausgabenprofil

Hessen: proportional zum dokumentierten Soll-Ausgabenprofil, kein Nachweis tatsächlicher Steuerzuflüsse. Interne Verrechnungen und Tilgungen sind ausgeschlossen; Kommunaltransfers werden nicht doppelt gezählt.

Wohnnebenkosten & Gebühren

Wohnnebenkosten: persönliche monatliche Rechnungsanteile inklusive MwSt.; Strom- und Gasverbrauch optional (Jahresverbrauch ÷ 12). Ohne Verbrauch wird nur MwSt. erfasst. Weitere Umlagen, Konzessionsabgaben und Netzentgelte sind nicht aufgeschlüsselt. Abwasser und Müll werden als Ausgaben erfasst, aber wegen unterschiedlicher Anbieter und Gebührenmodelle nicht pauschal als Steuer oder staatlicher Zufluss gezählt.

Heizgas & gemeinsame Tarife

Heizgas: fossiles Erdgas, CO₂-Kosten netto mit selbst angegebenem persönlichem Anteil aus der Abrechnung; 100 % entspricht voller Kostentragung. Keine automatische Vermieter-/Mieteraufteilung. Rechnungsbetrag und Verbrauch müssen denselben Zeitraum und persönlichen Kostenanteil abbilden; nur der CO₂-Anteil wird gesondert angepasst. Kombitarife Telefon/Internet nur einmal eintragen; Nebenkosten nicht zusätzlich unter sonstigem Konsum.

Datenstand & amtliche Quellen

Regeln: Oktober 2026. Bundeshaushalt: Soll 2026, abgerufen am 06.10.2026. Version: BUND_2026_SOLL_20261006_MAP_V2. SHA-256: 3e0cc5a4246d8fe393de0b528fd426686b335fcbf8c8418e99b6b161d214483d

BMF: Kirchenlohnsteuer-Bemessungsgrundlage im PAP ↗§ 3 StromStG: Stromsteuer für Haushalte ↗Anlage 2 UStG Nr. 34: Leitungswasser ↗CO₂-Kostenaufteilungsgesetz: Vermieter und Mieter ↗Hessisches Ministerium der Finanzen: Haushalt 2026 · CC BY ↗BMF: Maschineller Programmablaufplan 2026 (XML) ↗BMG: Beitragssätze der Sozialversicherung ↗Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026 ↗§ 12 UStG: Umsatzsteuersätze ↗Bundesregierung: Gastronomie ab Januar 2026 ↗§ 2 EnergieStG: Kraftstoffsteuersätze ↗Umweltbundesamt: Nationaler Emissionshandel, Korridor 2026 ↗EBeV 2030, Anlage 2: Standardwerte der Brennstoffe ↗BMF: Umsatzsteuerverteilung August 2026 (Proxy) ↗Art. 106 GG: Verteilung der Steuern ↗§ 1 Gemeindefinanzreformgesetz: 15 % Einkommensteuer ↗§§ 3–4 SolzG: Freigrenze und Milderungszone ↗Zoll: Kraftfahrzeugsteuer ↗BMF: Bundeshaushalt 2026, Soll, vollständige CSV ↗